Sehr verehrte Frau Schmidt,
sehr verehrte Frau Bühler,
seit dem 2. Mai 2022 sind alle sechs Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen von ausgedehnten Streikmaßnahmen betroffen. Verlangt wird ein Tarifvertrag der Entlastungen. Dieser beinhaltet verbindliche Personalbemessungen für sämtliche Arbeitsbereiche in den Kliniken und einen Belastungsausgleich für unterbesetzte Schichten.
In den vergangenen Jahren hat sich die allgemeine Situation in den Krankenhäusern unter extremem Kostendruck im Gesundheitssystem, der Corona-Pandemie und dem allgemeinen Pflegemangel kontinuierlich verschärft. Viele Pflegekräfte fühlen sich ausgenutzt und wenden sich vermehrt anderen beruflichen Tätigkeiten zu. Daher sind strukturelle und personelle Verbesserungen in diesen besonders beanspruchten Bereichen zu begrüßen und ausdrücklich zu unterstützen.
Auf der anderen Seite sehen wir während der Streiks derzeit zunehmend verunfallte Patient*Innen, die verzweifelt sind, weil sie keine adäquate Versorgung erfahren. Weiterbildungsassistent*Innen in den operativen Disziplinen organisieren – sofern möglich –
den Transfer der Patient*Innen in andere Einrichtungen. Student*Innen werden durch die Streikmaßnahmen in ihrer Ausbildung stark beeinträchtigt und stellen ihre Berufswahl in Frage. Der Streik wird auf dem Rücken von verunfallten Patient*Innen sowie dem ärztlichen Personal, welches medizinisch und organisatorisch verantwortlich ist, ausgetragen.
Die Streikmaßnahmen und deren dramatischen Konsequenzen werden in der Öffentlichkeit aber kaum wahrgenommen. Die Kliniken – insbesondere die Notfallbereiche – sind in ihrer Handlungsfähigkeit hochgradig beeinträchtigt. Sie sind nicht mehr in der Lage, ihrem Versorgungsauftrag und den universitären Aufgaben in Lehre und Krankenversorgung so nachzukommen, wie es die Menschen im Land benötigen.
Im Rahmen von Notfallvereinbarungen werden zwar lebensrettende Operationen durchgeführt, jedoch verschärft sich die allgemeine Situation mit jedem weiteren Streiktag zunehmend. Dringliche und notfallmäßig durchzuführende Eingriffe werden täglich diskutiert. Durch Notdienstvereinbarungen sind lediglich lebensrettende Operationen geregelt. Dringliche und schnellstmöglich erforderliche Operationen zur Wiederherstellung bzw. zum Erhalt der Funktion von unfallverletzten Patient*Innen werden durch die massiven Streikmaßnahmen behindert. Patient*Innen mit komplexen Verletzungsmustern sind auch nicht in andere Krankenhäuser verlegbar, zumal alle sechs Universitätsstandorte vom Streik betroffen sind. Dieses betrifft besonders komplexe Eingriffe bei vorerkrankten (polymorbiden) Patient*Innen und komplexe Verletzungen, die besonderer Kompetenz bedürfen, aber auch für Übernahmeanfragen Kriegsverletzter aus der Ukraine.
Inzwischen sind pro Universitätsklinikum weit über 300 Patient*Innen aus dem Bereich Unfallchirurgie abgelehnt oder in andere Einrichtungen transferiert oder auf die Zeit nach dem Streik verschoben worden.
Die Direktoren der Kliniken für Unfallchirurgie sehen die Notfallversorgung stark beeinträchtigt. Dauern die Streiks an, droht der Kollaps der bestreikten Regionen in NRW.
Wir fordern im Sinne betroffener verunfallter Patient*Innen, Pflegepersonal und Ärzt*Innen eine zeitnahe einvernehmliche Rücknahme der drastischen Streikmaßnahmen während der laufenden Verhandlungen.
Mit freundlichen Grüßen
für die unfallchirurgischen Klinken der Universitätsmedizin in NRW, die sechs leitenden Ärzte und Universitätsprofessoren:
Univ.-Prof. Dr. Christof Burger – Universitätsklinikum Bonn
Univ.-Prof. Dr. Marcel Dudda – Universitätsklinikum Essen
Univ.-Prof. Dr. Frank Hildebrand – Universitätsklinikum Aachen
Univ.-Prof. Dr. Lars Peter Müller – Universitätsklinikum Köln
Univ.-Prof. Dr. Michael J. Raschke – Universitätsklinikum Münster
Univ.-Prof. Dr. Joachim Windolf - Universitätsklinikum Düsseldorf