Ab Montag, den 19. April 2021, gilt für Besucherinnen und Besucher von stationären Patientinnen und Patienten die Nachweispflicht eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Besucherinnen und Besucher müssen den Test mitbringen, er wird nicht bei uns in der Uniklinik gemacht. Alle anderen bisherigen Besuchsregelungen in der Uniklinik RWTH Aachen bleiben bestehen.
Für stationäre Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung in die Uniklinik kommen, ebenso wie für deren Begleitpersonen gilt keine Testpflicht, die medizinische Behandlung hat Vorrang. Eine vorherige Testung wird allerdings empfohlen.