Ambulante Laufbahn
Sie ziehen eine ambulante Laufbahn in Betracht? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen für Ihre Karriereplanung.
Einzelpraxis
Schlagen Sie als Ärztin oder Arzt eine ambulante Berufslaufbahn in einer Einzelpraxis ein, sind Sie als Praxisinhaber rechtlich für alles verantwortlich, was in den Praxisräumen abläuft, und tragen die Personal-, Raum- und Gerätekosten. Sie verfügen über eine hohe medizinische Freiheit, da die wirtschaftliche sowie organisatorische Unabhängigkeit einer ambulanten Praxis sehr hoch ist. Als Praxisinhaber bestimmen Sie über den Umfang der angebotenen Leistungen und den Weg zur Realisierung Ihrer Ziele. Dadurch tragen Sie als niedergelassene/r freiberufliche/r Ärztin/ Arzt auch eine hohe Eigenverantwortung. Weitere Vorteile bei dieser Praxisform sind der selbständige und enge Patientenkontakt über viele Jahre hinweg sowie familienverträgliche Arbeitszeiten und Vertretungsregelungen.
Medizinisches Versorgungszentrum
Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) handelt es sich um eine ärztlich geleitete Einrichtung, die organisatorisch und wirtschaftlich durch die MVZ-Leitung gesteuert wird. Ein Arzt wird mit der Leitung des MVZ betraut, die er unabhängig ausübt. Die anderen Mediziner arbeiten entweder als angestellte Ärzte oder Vertragsärzte. Es müssen mindestens zwei Ärzte angestellt und/oder als Vertragsärzte tätig sein. Diese Anstellung eignet sich vor allem für Berufseinsteiger. Hier arbeiten selbstständige und angestellte Ärzte zusammen, und haben einen gemeinsamen Patientenstamm sowie eine gemeinsame Abrechnung. Auch die Räumlichkeiten, die Geräte und das Personal werden gemeinschaftlich genutzt. Da das MVZ die größte ambulante Betriebs- und Organisationseinheit ist, ist je nach MVZ-Größe ein umfassender fachlicher Austausch zwischen den Ärzten und Teamarbeit möglich. Daraus ergeben sich verschiedene Teilzeit- und flexible Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Hier kann es jedoch auch zu verlängerten Öffnungszeiten kommen. Im Gegensatz zu einer Einzelpraxis verzeichnen Medizinische Versorgungszentren erfahrungsgemäß eine höhere Fluktuation – den Patientenstamm und die Mitarbeiterkonstellation betreffend. Im MVZ liegt der Fokus auf der medizinischen Leistungserbringung. Administrative Aufgaben werden hier von einem Verwaltungsteam übernommen.
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
Die üblichen Gemeinschaftspraxen von Ärzten werden als Berufsausübungsgemeinschaften bezeichnet. Bei dieser Praxisform schließen sich rechtlich verbindlich mindestens zwei Vertragsärzte gleicher oder sich ergänzender Fachrichtungen zu einer Praxis zusammen und bilden somit eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit und verfügen über einen gemeinsamen Patientenstamm sowie eine gemeinsame Abrechnung. Jeder Vertragsarzt haftet für die gemeinsamen Behandlungen und ist verantwortlich für Mitarbeiter und Verwaltungsprozesse. Durch die gemeinschaftliche Nutzung von Räumlichkeiten, Geräten, Material und Personal ergibt sich ebenfalls eine Kosten-, Risiko- und Ertragsteilung zwischen den Praxisinhabern. Im Gegensatz zur Einzelpraxis sind in der BAG die Praxiseinheiten und das Team oftmals größer und es findet ein fachlicher Austausch unter den Ärzten statt.
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft teilen Sie sich mit anderen Ärzten zum Zwecke Ihrer Berufsausübung Räume, Personal und Gerätschaften. Über diese gemeinsame Nutzung der materiellen und personellen Praxisressourcen hinaus besteht in der Regel keine Zusammenarbeit und daher auch keine rechtliche Haftung der beteiligten Ärzte. Als Vertragsärzte arbeiten Sie selbstständig mit eigenen Patienten und rechnen auch getrennt ab.