Mit dem Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) hat der Bundesgesetzgeber den neuen Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt. Mit diesem Förderinstrument werden insbesondere notwendige Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und IT- und Cybersicherheit von Krankenhäusern und Hochschulkliniken gefördert.
Unter dem Menüpunkt „Über uns“ können Sie sich über die vom Bund, der EU und vom Land geförderten Projekte der Uniklinik RWTH Aachen informieren. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.