Medikamente kühl und sicher lagern im Praxiskühlschrank

Das Management von Impfstoffen und anderen Medikamenten ist ein wichtiges Thema bei der Ressourcenverwaltung einer Arztpraxis. Impfungen werden mit dem Grippeschutz nicht nur saisonal verabreicht, sondern sind u.a. durch Reiseimpfungen immer aktuell. Daher sind sie für die Praxis auch ein interessanter wirtschaftlicher Aspekt. Wichtig ist eine korrekte Lagerung und Kühlung der Impfstoffe (und auch anderer Medikamente), die durch das Gesundheitsamt überprüft werden.

Bei der Lagerung von Impfstoffen und einigen anderen Medikamenten sind sowohl Höchst- als auch Niedrigsttemperaturen (2 bis 8 Grad Celsius) vorgegeben. Das gilt selbstverständlich auch für die Lagerung im Praxiskühlschrank. „Es sollte ein Medikamentenkühlschrank vorhanden sein, bei dem die Temperatur regelmäßig überprüft wird und ein Warnsignal abgibt, wenn es außerhalb dieser Temperatur liegt“, sagt Dr. Albrecht Eisert, Chefapotheker in der Uniklinik RWTH Aachen. Falls kein spezieller Kühlschrank vorhanden ist, ist die Aufzeichnung und Dokumentation des Temperaturverlaufs im Kühlschrank trotzdem oder gerade ein Muss.

Dies dient vor allem der Patientensicherheit. Das einfachste Verfahren dazu ist die Verwendung eines Minimum-Maximum-Thermometers. Damit lässt sich ausschließen, dass sich der Inhalt des Kühlschranks – etwa wegen eines Stromausfalls oder einer nicht richtig geschlossenen Tür – zu sehr erwärmt hat. Unerlässlich ist in jedem Fall die schriftliche Dokumentation. Jeden Morgen sollte die Temperatur überprüft und notiert werden, damit auf Anfrage auch der Nachweis über die richtige Kühlung erbracht werden kann. Das muss auch sichergestellt sein, wenn die/der dafür zuständige Medizinische Fachangestellte Urlaub hat oder krank ist. Inzwischen gibt es sogar schon Thermometer mit USB-Stick, der nur regelmäßig ausgelesen werden muss und dann den Temperaturverlauf noch genauer abbildet.

Wer mehr Sicherheit braucht, weil er beispielsweise sehr vielen oder sehr teure Medikamente lagert, sollte überlegen, einen Kühlschrank anzuschaffen, der an ein Warnsystem angeschlossen ist. Dann bekommen der Praxisinhaber und im besten Fall auch ein/e MFA eine Warn-SMS aufs Handy, falls der Kühlschrank ausfällt.  Der hohe Wert des Inhalts eines Praxiskühlschranks macht es zudem ratsam, dass Gerät verschließbar zu halten - bei Betäubungsmitteln ist das ohnehin Gesetz.

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