Röntgen-Durchleuchtungsuntersuchung

Ähnlich wie beim Röntgen wird das zu untersuchende Körperteil in der Durchleuchtungsuntersuchung durchstrahlt. Im Unterschied zu der Röntgenaufnahme wird jedoch ein bewegtes Bild des zu untersuchenden Organs aufgenommen (etwa der Speiseröhre beim Schluckakt). Dieses ermöglicht daher eine Darstellung der dynamischen Abläufe.

Untersuchungsablauf

Bei der Untersuchung wird eine Serie von Röntgenbildern aufgenommen und so der Bewegungsablauf dargestellt. Diese wird vom ärztlichen Personal an die erforderliche Untersuchung angepasst. Bei bestimmten Untersuchungen wird Ihnen ein Kontrastmittel (etwa zum Schlucken) verabreicht werden. Dies hilft, die zu untersuchende Region besser gegenüber dem umgebenden Gewebe abgrenzen zu können.

Gibt es mögliche Nebenwirkungen oder Schäden?

Ähnlich wie bei der Röntgenuntersuchung ist ein langfristiger Schaden durch Röntgenstrahlung grundsätzlich nicht auszuschließen. Vor und während der Untersuchung wird jedoch jeweils der Arzt prüfen, ob die Untersuchung aus Strahlenschutzgründen zu rechtfertigen ist. Grundsätzlich sind die applizierten Dosen in aller Regel so gering, dass Langzeitschäden auch bei wiederholter Anwendung als unwahrscheinlich anzusehen sind.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Für die Durchleuchtung gelten ähnliche Aussagen wie für die Röntgenuntersuchung. Bei schwangeren Personen wird sehr genau abgewogen werden, ob eine Durchleuchtungsuntersuchung wirklich notwendig ist.

Die verabreichten Kontrastmittel können zwar in unterschiedlichem Maß unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen, in der Regel ist das Risiko hierfür jedoch insbesondere bei der oralen Kontrastmittelgabe sehr gering.

Ansprechpartner:
Tel.: 0241 80-36124