Berufsbedingte Krebserkrankungen

Eine Vielzahl von Substanzen, denen Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, können die Entstehung von Krebs begünstigen. Nach derzeitigen Schätzungen sind etwa 4% aller Krebstodesfälle bedingt durch die Exposition mit Stoffen und Substanzen, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt waren (Doll R, Peto R, J Natl Cancer Inst., 1981).

Für bestimmte exponierte Berufsgruppen kann die Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt und somit auch entschädigt werden. Um den Zusammenhang zwischen Beruf und Krebserkrankung zu erkennen, ist die sorgfältige Berufsanamnese durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte essentiell. Häufig vergehen Jahrzehnte zwischen der Exposition mit der krebserregenden Substanz und der Krebsentstehung. 

Bei im Jahr 2010 lediglich 2144 gemeldeten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen (DGUV-Beruflich verursachte Krebserkrankungen, April 2012), ist von einer großen Dunkelziffer auszugehen, die als berufsbedingte Krebserkrankung nicht erkannt und/oder gemeldet wurden.

Besteht der begründete Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung, muss diese von dem behandelnden Arzt oder der Ärztin und vom Arbeitgeber gemeldet werden.

Auch Sie selbst können eine Meldung machen. Die Meldung erfolgt beim Unfallversicherungsträger oder beim Gewerbearzt/-ärztin auf einem Formular (http://www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/f_6000/f6000.pdf).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband unter www.dguv.de.

Das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uniklinik RWTH Aachen (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Thomas Kraus) steht sowohl den Patienten als auch den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen beratend und unterstützend zur Seite, um das Vorliegen einer berufsbedingten Krebserkrankung abschätzen zu können.

Falls Sie einen Termin zur Beratung wünschen, finden Sie die Kontaktdaten auf der Institutsseite.