Informationen zur Eigenblutspende
Eine Eigenblutspende kann vor anstehenden größeren Operationen oder Therapien mit zeitlichem Vorlauf angewendet werden. Das Spendeverfahren ist identisch zur Vollblutspende, jedoch sind die erlaubten Abstände zwischen den Blutspenden wesentlich kürzer. Das Blut, das der Patient spendet, ist nur für ihn allein reserviert und wird beispielsweise für die anstehende Operation zur Verfügung gestellt.
Sie ziehen eine Eigenblutspende in Betracht?
Eine vorgesehene Entnahme von Eigenblut bedarf Ihrer Einwilligung. Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, ob Sie der von Ihrem Arzt vorgesehenen Eigenblutspende zustimmen, möchten wir Sie über das Ziel und die Tragweite der vorgesehenen Eigenblutspende und der damit verbundenen Therapien beziehungsweise deren Risiken informieren.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch, beantworten die Fragen zu Ihrer Krankengeschichte und sprechen Sie Punkte, die Sie nicht verstehen oder zu denen Sie zusätzliche Fragen haben, im Rahmen des Aufklärungsgespräches mit dem Arzt an. Die schriftliche Einwilligung zur Eigenblutspende sollten Sie erst nach Beendigung des Aufklärungsgespräches und Beantwortung aller Sie interessierenden Fragen geben. Erscheint Ihnen die Einwilligung nicht möglich, so geben Sie dies bitte auf dem dafür vorgesehenen Bogen bekannt.
Grundlegend kann es bei Operationen zu Blutverlusten kommen, die den Ersatz dieser Verluste, zum Beispiel mittels Fremdblut, notwendig machen. Dieser Ersatz kann trotz äußerster medizinischer Sorgfalt mit Risiken (Infektionsrisiko, Unverträglichkeitsreaktion oder Antikörperbildung) verbunden sein, deren Auftreten durch den Einsatz Ihres eigenen Blutes vermieden werden kann.
Die Eigenblutspende kann bei allgemein gutem Gesundheitszustand (das heißt nur, wenn die Eigenblutspende nicht riskanter ist als die Gabe von fremden Blut) vor langfristig planbaren Operationen, bei denen eine Bluttransfusion sehr wahrscheinlich notwendig wird (zum Beispiel Gelenkersatz, plastische Operationen u. ä.), durchgeführt werden.
Nebenwirkungen und Komplikationen
Es kann bei allgemein gutem Gesundheitszustand davon ausgegangen werden, dass sich die Blutentnahme nicht nachteilig auf Ihr körperliches Wohlbefinden und die spätere Operation auswirkt.
Hier finden Sie eine Übersicht über allgemeine Risiken einer Blutspende.
Zur Eigenblutspende und deren Vorbereitung
Nach Durchführung einer Erstuntersuchung, bei der die sogenannte Spendetauglichkeit durch einen Arzt des Blutspendedienstes überprüft und dokumentiert wird, erfolgt die Blutspende (circa 500 ml) in einen speziellen, sterilen, nur einmal verwendbaren Blutbeutel. Dieser Beutel enthält gerinnungshemmende Mittel und eine Nährlösung für die roten Blutkörperchen. Während oder nach Abschluss der Eigenblutspende wird die entnommene Flüssigkeitsmenge nötigenfalls durch eine Infusion ausgeglichen. Trinken Sie in jedem Fall mehr als gewöhnlich.
Gleichzeitig mit der Spende wird eine Blutprobe für die notwendigen Laboruntersuchungen auf Infektionskrankheiten entnommen (Gelbsucht (Hepatitis-B/-C), Syphilis, HIV ½ (AIDS)).
Die Blutspende wird innerhalb weniger Stunden nach der Entnahme zentrifugiert und daraus ein Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und Frischplasma (flüssiger Bestandteil des Blutes mit Eiweißen und Gerinnungsfaktoren) hergestellt. Das Erythrozytenkonzentrat ist bei +2-6° C ohne wesentlichen Funktionsverlust der roten Blutkörperchen für 35 Tage lagerfähig. Das Frischplasma kann bei -30° C über längere Zeit gelagert werden.
Bevor die eigentliche Blutentnahme beginnt, wird auf dem Beutel ein Aufkleber mit einer Nummer befestigt, damit einer späteren Verwechslung vorgebeugt werden kann. Unmittelbar vor der Blutspende werden Sie aufgefordert, die Daten nochmals selbst zu überprüfen und die Richtigkeit durch Unterschrift auf dem Protokoll/Konservennachweis bei Eigenblutspende zu bestätigen.
Verhalten nach der Eigenblutspende
Nach der Durchführung der Spende ist unter Aufsicht der Mitarbeiter des Blutspendedienstes eine Ruhepause von circa 90 Minuten vorgesehen.
Wegen der möglichen Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit empfiehlt es sich aus versicherungsrechtlichen Gründen, nach der Eigenblutspende kein Fahrzeug selbst zu führen, sondern sich nach Hause fahren zu lassen. Bitte planen Sie dies im Vorfeld ein.
Nach der Eigenblutspende sollten Sie körperliche Belastungen vermeiden (Gartenarbeit, Sport, o. ä.). Tätigkeiten, bei denen Sie sich und/oder andere gefährden können (Kraft-/Busfahrer, Dachdecker, Fensterputzer etc.), sollten nicht vor Ablauf von 24 Stunden, frühestens jedoch nach zwölf Stunden ausgeübt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend die tägliche Einnahme eines Eisenpräparates ab der ersten Woche vor der ersten Spende bis mindestens zum Operationstermin sowie eine ausgewogene eiweißreiche und vitaminhaltige Kost. Bitte folgen Sie unbedingt den ärztlichen Anordnungen.
Sollten vor oder nach der Eigenblutspende Fieber oder Durchfall oder andere Infektionszeichen auftreten, müssen Sie im eigenen Interesse den Blutspendedienst unverzüglich informieren, da dann eventuell die Gefahr der Vermehrung von Keimen in den gespendeten Eigenblutkonserven besteht, was bei der Transfusion schwerste Nebenwirkungen hervorrufen kann (Blutvergiftung; Schock).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es trotz größter Sorgfalt zu Verlust (bei der Präparation) bzw. zu Beschädigungen der entnommenen Blutkonserven kommen kann, sodass die gespendete Konserve nicht verwendet werden kann und eventuell auf Fremdblut zurückgegriffen werden muss. Weiterhin ist es möglich, dass bei unvorhergesehenen größeren Blutverlusten während der Operation die Gabe von Fremdblut zusätzlich notwendig werden kann.
Eigenblutkonserven sowie die daraus gewonnenen Derivate (Teilprodukte) werden nach Ablauf der regulären Lagerzeit der Erythrozytenkonzentrate oder aber bei Nichtgebrauch bzw. in jedem Fall bei Beendigung des stationären Aufenthaltes entsorgt (alle Teilprodukte). Eine Nutzung nicht gebrauchter Eigenblutprodukte für andere Patienten oder als Ausgangsmaterial für andere Blutprodukte ist nicht statthaft. Eine Abgabe an Ärzte für wissenschaftliche Zwecke ist möglich.
Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung oder Verlust von Blutkonserven sind ausgeschlossen, es sei denn, dies ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten bedingt.