Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 17.07.2024 die Notfallreform beschlossen und bringt diese nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein. Ziel ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen. Drei der in der Reform genannten Neuerungen decken sich mit den drei Kernelementen von Optimal@NRW, einem von 2020 bis 2024 durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses geförderten Projekt der Uniklinik RWTH Aachen: die aufsuchenden Dienste, die digitale Fallweitergabe sowie die Implementierung von Telemedizin.
Das im März 2024 abgeschlossene Projekt Optimal@NRW stand für einen neuen intersektoralen Ansatz der Akutversorgung pflegebedürftiger geriatrischer Personen. Im Rahmen des Projekts wurden die aufsuchenden Dienste durch die nichtärztlichen PraxisassistentInnen (Näpa) abgebildet, während die digitale Fallweitergabe zwischen der Akutleitstelle des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) und der Software der Rettungsleitstelle erfolgreich getestet werden konnte. Ein telemedizinischer Arbeitsplatz ermöglichte es, sowohl aus der Uniklinik oder einer niedergelassenen Praxis das Personal sowie die Patientinnen und Patienten zu beraten oder auch rechtskonform delegationsfähige Leistungen anzuleiten.
Der Konsortialführer Prof. Dr. med. Jörg C. Brokmann, Leiter des Zentrums für klinische Akut- und Notfallmedizin an der Uniklinik RWTH Aachen, betont: „Dass sich die drei Kernelemente, die wir bereits in der Evaluationsphase in 24 stationären Pflegeeinrichtungen in der Region umsetzen konnten, in der Notfallreform wiederfinden, zeigt, dass wir mit unserem Projekt erfolgreiche Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen gefunden, initiiert und weiterentwickelt haben. Das freut uns sehr. Der Dank für diesen Erfolg gilt dem interdisziplinären und intersektoral ausgerichteten Projektkonsortium, ohne dessen Hilfe dies nicht möglich gewesen wäre.“