Der Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Prof. Dr. rer. pol. Harald Schmitz
Aufsichtsratsvorsitzender
Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Rüdiger
Rektor der Hochschule
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Regierungsbeschäftigter Olaf Kurpiers
Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Regierungsdirektor Marc Milbrodt
Vertreter des Ministeriums der Finanzen NRW
Ministerialrat Dirk Suchanek
Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Manfred Nettekoven
Kanzler der Hochschule
Vera Hahn
Externe Sachverständige Wirtschaft
Univ.-Prof. Dr. med. Nicole Eter
Externe Sachverständige medizinische Wissenschaft
Univ.-Prof. Dr. med. Frank Lammert
Externer Sachverständiger medizinische Wissenschaft
Ulrich Frantzen
Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personals der Uniklinik RWTH Aachen
Dr. med. Dr. med. dent. Frank Gerhards
Vertreter des wissenschaftlichen und ärztlichen Personals der Uniklinik RWTH Aachen
Univ.-Prof. Dr. med. Peter Walter
Mitglied des Aufsichtsrates aus dem Kreise der Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät
Kirsten Ullrich-Betz
Gleichstellungsbeauftragte der Uniklinik RWTH Aachen mit beratender Stimme
Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Er entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
- Änderung der Satzung
- Bestellung der Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs Medizin
- Beschlussfassung über die Verträge für die Mitglieder des Vorstandes
- Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan
- Bestellung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
- Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
- Entlastung des Vorstands
Außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes hinausgehende Rechtsgeschäfte, Maßnahmen und Regelungen bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Dazu gehören insbesondere:
- Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
- Große Investitions-, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen über 1,5 Mio. €
- Der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen ab einer von ihm bestimmten Zeitdauer und Wertgrenze
- Die Aufnahme von Krediten und die Gewährung von Darlehen außerhalb der von ihm bestimmten Wertgrenzen
- Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Verpflichtungen zum Einstehen für fremde Verbindlichkeiten außerhalb der von ihm bestimmten Wertgrenzen
- Die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen
- Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Universität.
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