Das Kinderland bleibt derzeit nach vorheriger Anmeldung ausschließlich für die Kinder von Beschäftigten der Uniklinik geöffnet. Aufgrund des aktuellen Besuchsverbotes in der Uniklinik können keine Kinder von Angehörigen betreut werden. Eine Betreuung ist nur möglich, wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen und die Richtlinien des Robert Koch-Institutes berücksichtigt werden.
Kinderland für Kinder von Beschäftigten weiterhin geöffnet
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Uniklinik RWTH Aachen
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