Feingewebliche Untersuchungen (Histologie)
Das zentrale Betätigungsfeld des Pathologen ist die makroskopische und mikroskopische Analyse von Gewebeproben. Jedes Jahr werden >30.000 Einsendungen aus allen Bereichen der klinischen Human- und Zahnmedizin im Institut aufgearbeitet und diagnostiziert. In der Regel werden Materialien zur feingeweblichen Untersuchung in Formalin fixiert und nach makroskopischer Beurteilung in Paraffinblöcke eingebettet. Hiervon lassen sich dünne (ca. 3 µm) Schnittpräparate anfertigen, die mit unterschiedlichen Farbstoffen histochemisch gefärbt und dann unter dem Mikroskop analysiert werden. Hierbei werden im Wesentlichen zwei Fragestellungen beantwortet:
- Entzündung ja/nein? Falls ja, spezifische Entzündung?
- Tumor ja/nein? Falls ja, gutartig (benigne) oder bösartig (maligne) und im Gesunden reseziert? Falls bösartig: Tumortyp, Differenzierung (Grading) und Ausbreitung (Invasion/Metastasierung; Staging
Die histologische Befundung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den einsendenden Kliniken und die Pathologie bildet einen elementaren Pfeiler der interdisziplinären Tumorboards im Centrum für Integrierte Onkologie (CIO Aachen). Eine besondere Expertise stellt die Beurteilung urogenitaler Untersuchungsmaterialien (Prof. Dr. Knüchel-Clarke) dar, sodass in diesem Spezialgebiet nationale und internationale Einsendungen bearbeitet werden.
Es kommen grundsätzlich drei unterschiedliche Präparatetypen zur Untersuchung:
1. Biopsiepräparate
Hierbei handelt es sich um diagnostische Präparate, die meist mittels Zangen- (z. B. Magen, Harnblase) oder Nadelbiopsie (z. B. Leber, Prostata, Lunge, Niere) bzw. Kürettage (z. B. Uterus) gewonnen werden. Meist handelt es sich um kleine Gewebeproben, bei denen zur optimalen Befunderstellung meist histochemische (z.B. Bakterien-, Eisen-, Faser-, Pilz-, Schleimnachweis) und ggf. immunhistologische (s.u.) Zusatzuntersuchungen benötigt werden. Biopsien werden vorwiegend zur Diagnosesicherung durchgeführt, sodass die weitere Therapie (z.B. Operation) spezifisch geplant werden kann.
2. Operationspräparate
Bei einer Operation entnommene Präparate werden von einem Pathologen untersucht, wobei die oben genannten zwei Grundfragestellungen (Entzündung/Tumor) im gegebenen klinischen Kontext beantwortet werden. Es wird dezidiert Stellung bezogen zur Art der Erkrankung (Entität) und es wird deren Schweregrad ermittelt. Bei der Ausbreitungsdiagnostik wird geklärt, welche Strukturen (z.B. Blut-/Lymphgefäße) betroffen sind, ob ggf. Metastasen nachweisbar sind und ob der gebotene Sicherheitsabstand zu den Resektionsgrenzen eingehalten wurde. Diese obligate Untersuchung stellt somit eine zentrale diagnostische und qualitätssichernde Maßnahme im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit dar. Um diese zu erfüllen, ist die Aufarbeitung von Operationspräparaten standardisiert und erfüllt die im Rahmen von Akkreditierung (DAKKS) und Zertifizierung (z.B. Deutsche Krebsgesellschaft) vorgegebenen Richtlinien. Nach einer ausgiebigen Inspektion und Beschreibung der Operationspräparate erfolgt eine fallspezifische histologische Untersuchung. Das Ergebnis dieser Diagnostik ist maßgebend für die weitere Therapieplanung (z. B. Nachresektion, Chemotherapie, Bestrahlung) und erlaubt in vielen Fällen eine Abschätzung der Prognose.
3. Schnellschnittuntersuchung
Diese Sonderform der feingeweblichen Diagnostik wird an unfixierten Proben durchgeführt. Typischerweise handelt es sich um intraoperativ gewonnene Gewebeproben. Diese werden nach Inspektion und makroskopischer Beschreibung eingefroren, auf einem Kryotom geschnitten und mit einem Schnellverfahren gefärbt. Hierdurch kann dem Operateur nach wenigen Minuten ein Befund übermittelt werden, so dass die weitere Operation (Resektionsausmaß, ggf. Nachresektion) entsprechend angepasst werden kann. Wenngleich die Schnellschnittuntersuchung ein schnelles Verfahren darstellt, so ist die diagnostische Aussagekraft jedoch aufgrund einer geringeren Ortsauflösung eingeschränkt und das Kryomaterial kann für etwaig nachfolgend notwendige Zusatzuntersuchungen unbrauchbar sein. Die Schnellschnittuntersuchung besitzt daher eine eng umgrenzte Indikationsstellung. Schnellschnittuntersuchungen kommen nur dann in Frage, wenn der abzuklärende Krankheitsprozess am Gefrierschnitt zu beurteilen ist und das Untersuchungsergebnis einen Einfluss auf den weiteren Operationsverlauf hat.