FAQ Telenotarzt
Alle mit Notarzt oder Notärztin angemeldeten Sekundärtransporte werden vorher durch das telenotärztliche Personal gesichtet. Standardmäßig wird ein Gespräch zwischen den beteiligten Ärzten und Ärztinnen der abgebenden Klinik und dem/der TNA geführt.
Der Telenotarzt ist in Aachen aus zwei öffentlich geförderten Forschungsprojekten, Med-on-@ix 2007 – 2010 (BMWi) und TEMRAS 2010 – 2013 (Ziel-2 NRW), entstanden. Dabei bestand das Forschungskonsortium aus der Uniklinik RWTH Aachen, verschiedenen Instituten der RWTH Aachen, der Ingenieursgesellschaft P3 sowie der Fa. Philips.
Nach Beendigung der Forschungsphase wurde der Telenotarzt-Dienst in den Regelrettungsdienst überführt und fortan durch die umlaut telehealthcare (bei Accenture) als Betreiber fortgeführt.
Heute wird der Telenotarzt als weiteres Rettungsmittel in der Bedarfsplanung berücksichtigt und durch die Krankenkassen refinanziert.
Der Telenotarzt-Arbeitsplatz befindet sich auf der Feuer- und Rettungswache 1 in der Stolberger Str. 155, angegliedert an die städteregionale Leitstelle der Berufsfeuerwehr Aachen.
Um dem besonderen Qualitätsanspruch an den telemedizinisch unterstützten Notfalleinsatz gerecht zu werden, werden als Telenotarzt/Telenotärztin nur besonders erfahrene Notfallmediziner und -medizinerinnen eingesetzt, die folgenden Anforderungen entsprechen (s. S1-Leitlinie Telenotfallmedizin; S2e-Leitlinie Veröffentlichung Ende 2024):
- Qualifikation Telenotarzt einer Ärztekammer gemäß Curriculum der BEK
- Facharzt/Fachärztin der Anästhesiologie oder Facharztstandard (mind. 5. Weiterbildungsjahr)
- umfangreiche Erfahrung im Notarztdienst (über 500 Einsätze)
- Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" einer Ärztekammer
- Nachweis eines zertifizierten Versorgungstandards in der Reanimationsversorgung (Advanced Life Support (ALS)-Provider Kurs z.B. des ERC)
- Nachweis eines zertifizierten Versorgungstandards in der Traumaversorgung (z.B. Pre-Hospital Trauma Life Support (PHTLS)-Provider Kurs)
- Die Qualifikation zum Leitenden Notarzt oder zur Leitenden Notärztin ist wünschenswert.
Alle Telenotärzte und -ärztinnen werden anhand eines strukturierten Einarbeitungskonzeptes gezielt auf ihre Tätigkeit vorbereitet und in die technischen, organisatorischen und medizinischen Details eingewiesen. Dabei liegt ein Fokus auf der strukturierten Nutzung evidenzbasierter Verfahrensanweisungen, die dem telenotärztlichen Personal kontextsensitiv über eine Software zur Verfügung gestellt wird.
Die Telenotärzte und -ärztinnen werden regelmäßig im Kontext regulärer Fortbildungen für Therapien gemäß aktuellster Leitlinien und Empfehlungen trainiert (mindestens einmal im Jahr). Darüber hinaus müssen alle Notärzte und Notärztinnen in NRW 20 Stunden rettungsdienstspezifische Fortbildungen innerhalb von 2 Jahren gemäß Rettungsdienstgesetz NRW §5 Abs. 4 Satz 2 erfüllen. Zusätzlich wird jeder Telenotarzt und jede Telenotärztin mind. 1x im Quartal durch erfahrenes telenotärztliches Personal supervidiert.
Die eingesetzten Telenotärzte und -ärztinnen stammen zu einem Großteil aus der Uniklinik RWTH Aachen, und erfüllen alle die oben aufgeführten, lokal festgelegten Standards. Bewusst wird auch Ärzten und Ärztinnen anderer Krankenhäuser der Region die Teilnahme am Telenotarztdienst ermöglicht. Alle Telenotärzte und -ärztinnen sind auch weiterhin im bodengebundenen Notarztdienst tätig.
Primäraufgaben des telenotärztlichen Personals je nach Einsatzszenario
- Notfalleinsatz Rettungswagen (RTW) ohne Notarzt oder Notärztin (NA)
- Das RTW-Team kontaktiert im Bedarfsfall nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung den Telenotarzt zur Beratung und/oder Freigabe einer definierten Standardtherapie gemäß Verfahrensanweisung (VA), die eine entsprechende Medikamentenapplikation umfasst. Kommen RTW-Team und Telenotarzt oder -ärztin gemeinsam zu der Entscheidung, dass ein NA vor Ort benötigt wird, so wird dieser umgehend nachgefordert.
- Notfalleinsatz RTW mit NA (Überbrückung bis NA vor Ort)
- Das RTW-Team kontaktiert nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung den Telenotarzt/die Telenotärztin, da sich das Eintreffen des notärztlichen Personals vor Ort verzögert (z. B. durch unterschiedliche Anfahrtswege, oder temporäre Nichtverfügbarkeit).
- Der Telenotarzt/Die Telenotärztin kann bis zum Eintreffen des notärztlichen Personals vor Ort zur Beratung und/oder Freigabe einer definierten Standardtherapie nach Verfahrensanweisung, die eine entsprechenden Medikamentenapplikation umfasst, überbrückend Hilfe leisten und somit eine frühzeitige Versorgung auch in lebensbedrohlichen NA gewährleisten.
- Notfalleinsatz RTW mit NA (Beratung und Unterstützung des Notarztes/der Notärztin)
- Das notärztliche Personal vor Ort kontaktiert nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung konsiliarisch den Telenotarzt/die Telenotärztin. In diesem Falle kann der Telenotarzt/die Telenotärztin das notärztliche Personal vor Ort bezüglich verschiedener Fragestellungen unterstützen und beraten (z. B. Kontaktaufnahme zum Giftnotruf, komplexe EKG-Diagnostik, Therapieentscheidungen, Differentialdiagnosen, Entscheidung zur Wahl des Zielkrankenhauses / Fachabteilung, Kontakt und Ankündigung zum richtigen Aufnahmekrankenhaus, Aktivierung des ECMO-Teams der Uniklinik).
- Alternativ: Der/die NA vor Ort kontaktiert nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung das telenotärztliche Personal und übergibt den Einsatz an den Telenotarzt und damit die Transportbegleitung an eben jenes. Dies ist für Krankheitsbilder vorgesehen, die keine physische Anwesenheit eines Notarztes oder einer Notärztin erfordern.
Sekundäraufgaben des telenotärztlichen Personals
- Beratung der Leitstelle
- Beratung und Unterstützung der Leitstellendisponenten und -disponentinnen in medizinischen Fragen des Regelrettungsdienstes im Tagesgeschäft.
- Medizinische Koordination Sekundärtransporte
- Der Telenotarzt/Die Telenotärztin übernimmt die medizinische Koordination der Sekundärtransporte. Alle angemeldeten Sekundärtransporte, die eine Anfrage an begleitendes notärztliches Personal erhakten, werden vorher durch den Telenotarzt/die Telenotärztin gesichtet. Es erfolgt ein Gespräch zwischen beiden Ärzten und/oder Ärztinnen zur standardisierten Erfassung des Patienten- und Patientinnenzustands und der Transportanforderung zwischen Telenotarzt/Telenotärztin und der behandelnden ärztlichen Person der abgegeben Klinik.
- Der Telenotarzt/die Telenotärztin entscheidet, mit welchem Transportmittel ein Sekundärtransport durchgeführt wird. Neben reinen RTW-Verlegungen und NA-begleitenden Intensivverlegungen können Patienten und Patientinnen, die die Kriterien für eine telemedizinische Begleitung (TNA-Kriterienkatalog Sekundärtransport) erfüllen, mit RTW unter zusätzlichem Monitoring durch den Telenotarzt/die Telenotärztin transportiert werden. Auch eine während des Transports notwendige Schmerztherapie oder anderweitige Medikamentengabe ist möglich.
- Seit 2023 finden regelmäßig Supervisionen von ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal (auch durch Praxisanleiter oder Klassenlehrer möglich) statt. Anhand einer wissenschaftlich geprüften und standardisierten Checkliste wird so im Realeinsatz konstruktives Feedback an den oder die Supervidierten gegeben.
Ca. 10% aller Notfalleinsätze oder ca. 50% aller arztgestützten Notfalleinsätze werden im aktuellen Einsatzgebiet telenotärztlich unterstützt
Jederzeitige Telekonsultationsmöglichkeit bei Verlegungstransporten
Das arztfreie Intervall entfällt mit Konsultation des TNA
Telenotärztliches Personal erlaubt eine hohe Dokumentationsqualität und eine hohe Leitlinienadhärenz in der Notfallversorgung
Zeitversetzte Paralleleinsätze sind unter Anwendung entsprechender Priorisierung möglich (aktuell in ca. 25% der Fälle)
Die Gesamteinsatzdauer des TNA im Notfalleinsatz ist deutlich kürzer als bei notärztlichem Personal. Insbesondere die netto Bindezeit an den Einsatz ist für TNÄ mit ca. 10 Minuten Gesprächsdauer deutlich kürzer
Im überregionalen Einsatz mit gegenseitig redundanten TNA-Zentralen sind TNA noch effizienter
Ein oder eine TNA kann – abhängig vom Einsatzgeschehen – bis zu 3 Einsätze parallel bearbeiten; dies hängt vom Maß der Unterstützungsnotwendigkeit ab.
Die Besatzung erhält eine Durchsage, dass der/die TNA die Notrufanfrage nicht bearbeiten kann und bei Bedarf ein Notarzt/eine Notärztin nachgefordert werden muss. Die Entscheidung einen Notarzt/eine Notärztin nachzufordern obliegt dem RTW-Team.
Eine Übertragung von einem Video-Stream ist über eine HD-Deckenkamera im RTW sowie über ein Smartphone möglich. Die Nutzung bedarf der Einwilligung des Patienten/der Patientin, eine Aufzeichnung findet grundsätzlich nicht statt. Die Kamera wird nur selten, in ca. 5% aller Fälle zur Unterstützung von Einsätzen eingesetzt.
Eine mobile Übertragungseinheit ist das Herzstück des Telenotarzt-Systems und ermöglicht die sichere und zuverlässige Sprach- und Datenkommunikation via 3 unterschiedlicher Mobilfunknetze von der Einsatzstelle zur Telenotarzt-Zentrale.
- Kontaktaufnahmen mit dem telenotärztlichen Personal durch das Rettungspersonal am Einsatzort per Knopfdruck auf ein Headset
- Echtzeitübertragung der Vitalparameter des Patienten/der Patientin via Mobilfunk an den Arzt/die Ärztin in der Telenotarzt-Zentrale
- Fotoübermittlung (Medikamente oder Arztbriefe) vom Einsatzort an den/die TNA.
- Übertragung von Videomaterial aus dem Rettungswagen über HD-Deckenkamera
- Ausdruck des Telenotarztprotokolls im RTW sowie Möglichkeit der digitalen Voranmeldung im Krankenhaus
Das Rettungsdienst-Personal wird in einer 6-stündigen Fortbildung in das System eingewiesen. Zusätzlich gibt es auf jeder Wache einen Leitfaden für die Benutzung des Systems.
Medizinische Daten des Einsatzes (Einsatzprotokoll, Foto, Checklisten und EKG) werden für 10 Jahre und die verbale Kommunikation für 7 Tage gespeichert. Die Videoübertragung aus dem Rettungswagen wird nicht gespeichert, sondern nur gestreamt.
Ja. In zwei Rechtsgutachten, die während der Forschungsphase in Auftrag gegeben wurden, wurden alle wesentlichen juristischen Fragestellungen und Problematiken beantwortet.
Gutachten:
- Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier (Institut für Medizinrecht, Universität zu Köln)
- Prof. Dr. Karsten Fehn (Fachanwalt für Medizinrecht, Fachhochschule Köln)
Die Begutachtungen betrachteten folgende Themen:
- Datenschutz
- Grundsätze der persönlichen Leistungserbringung
- Fernbehandlungsverbot Haftungsfragen / strafrechtliche Verantwortlichkeiten
- telemedizinische Delegation ärztlicher Maßnahmen.
Die Rechtssicherheit wurde mittlerweile durch das Notfallsanitätergesetz gestärkt und im Rahmen von Rettungsdienstgesetzen auf Länderebene aufgegriffen und bestätigt (zuletzt in Bayern – Erlass des Innenministeriums).
- Der/Die TNA erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten während der Telekonsultation!
- Der/Die TNA übernimmt mit Einsatzannahme die medizinische Gesamtverantwortung für den Einsatz!
- Durch den/die TNA delegierte Maßnahmen und Medikamente unterliegen nicht der Notkompetenz!
- Die Durchführungsverantwortung für medizinische Maßnahmen bleibt, wie im herkömmlichen Notarzteinsatz auch, bei den Rettungsassistenten und -assistentinnen und Notfallsanitätern und -sanitäterinnen!
- Die Telekonsultation verstößt nicht gegen das Fernbehandlungsverbot!