Cochlea-Implantate

Ein Cochlea-Implantat kann die Funktion des Innenohrs ersetzen – sowohl bei Kindern, die taub oder hochgradig schwerhörig geboren wurden, als auch bei Erwachsenen, die ihr Gehör ganz oder teilweise verloren haben.

Wer profitiert von einem Cochlea-Implantat (CI)?

Hörgeräte verstärken den Schall und können daher das Hören nur verbessern, wenn im Innenohr noch funktionsfähige Hör-Sinneszellen vorhanden sind. Das Cochlea-Implantat dagegen umgeht diese, indem es den Hörnerven direkt aktiviert. Es gibt verschiedene Gruppen von Patienten, die von einem Cochlea-Implantat profitieren können:

  • Kinder, die hochgradig schwerhörig oder taub geboren wurden
  • Erwachsene und Kinder, deren Gehör zunehmend schlechter wird, bei denen die Hörgeräte keine ausreichende Versorgung ermöglichen
  • Menschen mit einseitiger Ertaubung

An unserer Klinik besteht eine jahrzehntelange Expertise mit Cochlea-Implantaten. Im Rahmen unserer Sprechstunden betreuen wir alle Patienten, die von einem Cochlea-Implantat profitieren können. 2021 wurde unsere Klinik offiziell als CI-versorgende Einrichtung für Erwachsene und Kinder zertifiziert.

Ein Cochlea-Implantat besteht aus zwei Teilen: Implantat und Sprachprozessor.

Der innere Teil wird in den Schädelknochen eingesetzt und enthält eine Empfangsspule, einen Stimulator und einen Elektrodenträger, der in die Hörschnecke im Innenohr (Cochlea) eingeführt wird. Der äußere Teil besteht aus einem Sprachprozessor, der hinter dem Ohr getragen wird, und der Sendespule, welche über dem Implantat sitzt. Die Sendespule wird magnetisch vom Implantat gehalten, das unter der Haut platziert wird. In den Sprachprozessor sind auch die Mikrophone und die Batterien integriert. Wir setzten Implantate aller Hersteller ein.

Ton- und Sprachsignale werden über das Mikrofon aufgenommen, vom digitalen Sprachprozessor verarbeitet und über die Sendespule durch die intakte Haut hindurch an die Empfangsspule des Implantats gesendet. Diese nimmt die Signale auf, leitet das Signal an den Elektrodenträger weiter und regt über die Elektroden in der Cochlea den Hörnerv an, so dass ein Höreindruck entsteht.

Diese Situation bezeichnet die Kombination eines normal hörenden Ohres und eines komplett tauben Ohres auf der anderen Seite. Dies beeinflusst vor allem die Fähigkeit, Stimmen und Geräusche zu lokalisieren, da diese nur vom gesunden Ohr wahrgenommen werden. Zudem ist es schwierig, Sprache in geräuschvoller Umgebung eindeutig zu verstehen. Die meisten einseitigen Ertaubungen entstehen im Rahmen von Hörstürzen.

Nur mit einem Cochlea-Implantat kann die Hörfähigkeit im ertaubten Ohr wiederhergestellt werden.

Alternativ können CROS Hörgeräte oder Knochenleitungsgeräte in Betracht gezogen werden. Durch diese Hörgeräte wird der Schall von der ertaubten Seite an das noch gesunde gegenüberliegende Ohr übertragen.

Die Voruntersuchungen werden in der Regel ambulant durchgeführt, ein stationärer Aufenthalt ist nur in Ausnahmefälle nötig. Die Untersuchungen im Vorfeld einer möglichen Implantation umfassen spezielle Hör- und Sprachtests sowie Gleichgewichtsuntersuchungen und bildgebende Verfahren (MRT und Computertomographie).

Spricht der Gesamtbefund aller Untersuchungen für ein Cochlea-Implantat, wird ein Termin für die Implantation vereinbart.

Für eine Cochlea-Implantation ist ein stationärer Aufenthalt von einigen Tagen notwendig. Neben regelmäßigen medizinischen Kontrollen finden weitere Beratungsgespräche statt, in denen der Patient auf die neue Hörsituation vorbereitet wird.

Das Cochlea-Implantat wird in Vollnarkose in den Knochen hinter der Ohrmuschel implantiert. Es handelt sich um einen Routineeingriff. Das Implantat wird während der Operation direkt überprüft. Nach 10 Tagen werden die Fäden hinter der Ohrmuschel entfernt, die Narbe ist dann kaum sichtbar.

Etwa 4 Wochen nach der Operation kommt der Patient für zwei Tage stationär zur Erstanpassung und Aktivierung des Implantats (sogenannte Basistherapie). Der Sprachprozessor wird eingestellt und es finden auch Hör- und Sprachtherapien statt. Nach erfolgreicher Erstanpassung werden die Patienten ambulant zur Feinabstimmung des Sprachprozessors und zu weiteren Hör- und Sprachtherapien einbestellt. Die Abstände dieser Sitzungen werden immer größer, von anfänglich monatlichen bis hin zu jährlichen Kontrollen.

Die Haltbarkeit der heutigen Geräte liegt in der Regel bei über zwanzig Jahren. Klinikeigene Daten von Kindern, die vor 25 Jahren bei uns implantiert wurden, zeigen, dass Cochlea-Implantate aus dieser Zeit immer noch sehr gute Hörergebnisse liefern. Die heutigen Implantate sind technisch noch deutlich besser als die älteren Geräte, so dass bessere Ergebnisse und eine noch längere Nutzungsdauer zu erwarten sind. Dennoch kann eine Reimplantation aus technischen oder medizinischen Gründen generell nötig werden.

Dr. med. Ariane Renson,
Fachärztin

CI-Hotline: 0241 80-35534
Mo. und Mi.: 10:00 – 11:00 Uhr  
Di. und Do.: 14:00 – 15:00 Uhr

Sollten Sie uns nicht erreichen, befinden wir uns gerade in einer laufenden Behandlung.
Sie können uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Außerhalb der Sprechzeiten:
Bitte Anfrage über
ci-teamukaachende

CI-Zentrum
Aufzug B1
8. Etage
Flur 7