SAV-Zentrum (Arbeitsunfälle)
Leitung:
Univ.-Prof. Dr. med. Frank Hildebrand, MHBA, Klinikdirektor
Priv.-Doz. Dr. med. Philipp Lichte, Leitender Arzt
Die Uniklinik RWTH Aachen ist als einziges Krankenhaus der StädteRegion Aachen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Versorgung von Patienten aller Verletzungen nach Arbeitsunfällen zugelassen.
Wir stehen Ihnen daher sowohl für alle akuten Notfälle als auch für die Behandlung aller Arbeitsunfallfolgen im Rahmen des interdisziplinären SAV-Zentrums zur Verfügung. Hierbei besteht eine enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachkliniken, unserer Physiotherapieeinrichtung der und mehreren Rehabilitationseinrichtungen damit wir unseren Patienten eine Versorgung "aus einer Hand" zukommen lassen können.
In unserer BG-Sprechstunde werden abgestimmte Behandlungskonzepte erstellt und die konsequente Weiterbetreuung der Unfallversicherten durchgeführt.
In der BG-Sondersprechstunde werden gemeinsam mit den Rehamanagern der Berufsgenossenschaften Rehapläne erstellt (Planung rehabilitativer Maßnahmen und dem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben) oder zu speziellen, umfangreichen Fragen Stellung genommen.
Gerne stehen wir auch für Zweitmeinungen zur Verfügung.
An der Uniklinik RWTH Aachen werden circa 2.500 Arbeitsunfälle pro Jahr behandelt. Wir stehen Ihnen als einzige Klinik der Region für sämtliche Arbeitsunfälle jeden Schweregrades zur Verfügung.
Arbeits- und Wegeunfälle werden in verschiedene Kategorien unterteilt.
Allgemeine Heilbehandlung: Leichtere Verletzungen (z. B. kleinere Schnittwunden) unterliegen. Die weiterführende ambulante Weiterbehandlung kann durch einen Allgemeinarzt erfolgen.
Eine Wiedervorstellung zu einem "Nachschautermin" bei einem "D-Arzt" (von der Berufsgenossenschaft zur Behandlung von Arbeitsunfällen ermächtigter Unfallchirurg) ist nur erforderlich, falls Probleme eintreten oder die Arbeitsfähigkeit ausbleibt.
Besondere Heilbehandlung: Tritt bei schwereren Verletzungen (z.B. Knochenbrüchen) in Kraft. In diesen Fällen muss die Behandlung durch einen D-Arzt durchgeführt werden.
Verletzungsartenverfahren – VAV: Dies betrifft schwere Verletzungen und Verletzungsfolgen. Diese wurden im Verletzungsartenverzeichnis von der gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt und dürfen aufgrund der Schwere der Behandlung nur von unfallchirurgisch qualifizierten Ärzten in personell und apparativ besonders ausgestatteten Krankenhäusern behandelt werden.
Schwerstverletzungsartenverfahren – SAV: Hierunter fallen schwerste Verletzungen, schwere Verletzungskombinationen (Polytrauma) und Komplikationen. Diese dürfen nur von wenigen von der GUV zugelassenen Kliniken behandelt werden. Für die Zulassung muss die unfallchirurgische Klinik eine besondere Expertise und Ausstattung sowie das Krankenhaus ein breites Spektrum von Fachgebieten mit ausgewiesener Expertise in der Verletztenversorgung nachweisen.
Für Notfälle steht Ihnen rund um die Uhr unsere Notaufnahme zur Verfügung. Hier erfolgt die Erstbehandlung unter Hinzuziehung der Spezialisten der beteiligten Fachabteilungen sowie die Anlage des D-Arzt-Berichtes (Meldung an die zuständige BG).
BG-Sprechstunde:
Wann?
montags bis freitags
Terminvereinbarung:
Tel.:0241 80-80644 oder 0241 80-80786
BG-Sondersprechstunde:
Wann?
dienstags
Terminvereinbarung:
Tel.: 0241 80-80644
Interdisziplinäres BG-Sekretariat:
Jedes BG-lich versicherte Unfallereignis wird im sog. Durchgangsarzt-Bericht dokumentiert und an den zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Die Berichterstattung der Klinik für Unfallchirurgie sowie der weiteren beteiligten Kliniken erfolgt über das interdisziplinäre BG-Sekretariat.
Tel.: 0241 80-89066 oder
Tel.: 0241 80-85083
Fax: 0241 80-82452