Eine Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor einer Reihe von Infektionskrankheiten und ist gleichzeitig auch der beste Schutz für andere. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger können erkranken und die gefährlichen Erreger auf andere noch nicht geimpfte und damit gefährdete Menschen (insbesondere Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder) übertragen. Die meisten Arztpraxen achten deswegen darauf, dass ihre Patienten einen guten Impfschutz haben.
„Ärzte sollten für das Impfen werben“, sagt Prof. Dr. med. Nicole Kuth, Leiterin des Lehrgebiet Allgemeinmedizin an der Uniklinik RWTH Aachen. „MFAs können das unterstützen, indem sie neue aber auch Stammpatienten auf ihren Impfstatus ansprechen und sie bitten, ihren Impfpass mitzubringen. Mit einem Recall-System können sie Patienten zudem systematisch an anstehende Auffrisch-Impfungen erinnern.“
Bei ihrer Beratung halten sich viele Praxen an die offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, die laufend, der epidemiologischen Entwicklung entsprechend, angepasst werden. Alle empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts gibt es dazu viele Infos, Broschüren und Poster zum Download.
Den Impfpass richtig ausfüllen
„Im Impfpass werden alle vorgenommenen Impfungen vermerkt. Er ist nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und auch im Ausland gültig“, erklärt Professor Nicole Kuth weiter. „Die Dokumentation der Impfung ist aus haftungsrechtlichen Gründen unbedingt notwendig. Der Eintrag muss entweder elektronisch in der Praxisverwaltungssoftware oder konventionell im (gelben) Impfbuch erfolgen.“
Im Impfpass sollten Name des Patienten, Geburtsdatum, Geburts- und Wohnort stehen.
Folgende Daten werden bei einer Impfung in den Ausweis eingetragen:
- Datum der Impfung
- Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargenbezeichnung
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
- Unterschrift, Stempel (Name und Anschrift) des impfenden Arztes
- Zusätzlich in der Patientenakte: Aufklärung und Einwilligung des Patienten
Wichtig: Die Ärztin bzw. der Arzt muss den Impfpass unterschreiben, nicht die/der MFA!