Warum geht das Thema Organspende alle an?

Alle Menschen können plötzlich in eine Situation geraten, in der sie infolge einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls mit schwerster und nicht behandelbarer Hirnschädigung als Organspenderin oder -spender in Frage kommen.

Alle Menschen können plötzlich in eine Situation geraten, in der sie infolge einer akuten Erkrankung dringend ein Spenderorgan benötigen.

Ohne Organspenderinnen und -spender kann es keine Organempfänger geben. Ist bei einer Person ein schwerster Hirnschaden eingetreten, dann ist diese Person nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. – Daher ist es wichtig, dass sich Menschen zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen, eine persönliche Entscheidung treffen und diese dokumentieren.

Uns ist es wichtig, dass Menschen sich gut informiert entscheiden – daher haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

Wer ist ein möglicher Organspender?

Für welche Menschen macht es eigentlich Sinn, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und sich zu entscheiden?

Die meisten Menschen kommen hinsichtlich ihrer Vorerkrankungen im Falle eines IHA als Organspender in Frage. Viele Menschen fragen sich, ob sie zu alt, zu krank dafür sind; wenn jemand z.B. nicht Blut-spenden darf, selber Medikamente nimmt, chronisch krank ist (z.B. COPD). Bei den meisten Menschen bestehen aber keine absoluten Kontraindikationen für eine Organspende.

Entscheidend ist die OrganFUNKTION. – Leicht vorgeschädigte, aber noch gut arbeitende Organe können durchaus noch gut geeignet für eine Spende sein. Manchmal kommen wegen Vorerkrankungen oder akuter Schädigungen nicht alle, aber einzelne Organe für eine Spende in Frage. Oft bieten vorgeschädigte Spenderorgane die einzige Chance für Menschen, die auf ein Organ warten. Wichtig: Dieses wird mit den betroffenen Patienten im Vorfeld besprochen.

Im Eurotransplant-Senior-Programm, dem sogenannten Old-for-old-Programm, werden Nieren älterer Spender ab 65 Jahren an ältere Empfänger ab 65 Jahren vermittelt.

Eine Altersgrenze für Organspender gibt es in Deutschland nicht.

Erkrankungen, die eine Organspende ausschließen, gibt es allerdings auch: das sind solche Erkrankungen, die auf den Empfänger übertragen und (noch) nicht (gut genug) behandelt werden können:

  • nicht beherrschte Infektionen
  • bösartige Tumore innerhalb der letzten 5 Jahre

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Zudem können sich Ausschlusskriterien mit dem medizinischen Fortschritt ändern. Manchmal muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Spende möglich ist. Grundsätzlich wird jeder Spender in einer konkreten Spendesituation eingehend medizinisch untersucht. Denn auch noch nicht erkannte Erkrankungen müssen ja ausgeschlossen werden.

Übrigens: für Gewebespenden gibt es andere medizinische Voraussetzungen als für Organspenden – auf dem Organspendeausweis kann man seine persönliche Entscheidung zu beidem dokumentieren.

Wir meinen: Alle sollten einen Organspendeausweis mit seinen persönlichen Entscheidungen zu Organ- und Gewebespende ausfüllen. Denn dann können die Ärzte im Falle einer möglichen Organspende optimal nach dem Willen dieses Menschen vorgehen. Und die Angehörigen werden in einer sowieso schon schlimmen Situation nicht noch zusätzlich damit belastet, den Willen ihres Angehörigen richtig einzuschätzen und für sie oder ihn zu entscheiden.

Seit dem 18. März 2024 kann man zur Dokumentation auch das neue deutsche Organspende-Register nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier sowie in unserem FAQ-Katalog.
 

Bisher haben wir erläutert, wer grundsätzlich als Spender in Frage kommen könnte – aber um welche konkreten Situationen/Erkrankungen geht es?

Die behandelnden Ärzte müssen immer dann an die Möglichkeit einer Organspende denken, wenn bei einem Patienten ein tiefes Koma aufgrund eines nachgewiesenen schwersten, nicht behandelbaren und daher unumkehrbar fortschreitenden Hirnschadens besteht, z.B. aufgrund einer zerebralen Massenblutung, eines Hypoxischen Hirnschadens nach massivem Sauerstoffmangel, eines malignen Hirninfarktes.

Diese Patienten sind so krank, dass sie intubiert und kontrolliert beatmet auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Zudem – und das ist ganz entscheidend – muss das Behandlungsteam im Konsens festgestellt haben, dass eine sicher infauste Prognose besteht. - Infauste Prognose bedeutet, dass man einem Patienten sicher nicht mehr helfen kann, dass er versterben wird. An diesem Punkt wird die Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer aus September 2020 relevant. Denn es gibt nun zwei Handlungsoptionen, die in Frage kommen: der Weg zur Organspende oder die Palliation. Der Patientenwille bezüglich Organspende muss dabei VOR einer Entscheidung geklärt werden. Da hilft es natürlich enorm, wenn der Patient sich zu Lebzeiten bezüglich Organspende entschieden hat. Ansonsten müssen die Ärzte frühzeitig mit den nächsten Angehörigen zusammen versuchen, den Patientenwillen bezüglich Organspende zu ermitteln. Das ist für Angehörige besonders belastend – erfahrungsgemäß umso mehr, je weniger sie über die Einstellung ihres Angehörigen wissen. Sie sind ja dann sowieso schon in der schwierigen Situation, zu erfahren und verarbeiten zu müssen, dass sie einen Angehörigen verlieren.

Eine Organspende kann in Deutschland nur dann erfolgen, wenn bei einem Patienten der irreversible Hirnfunktionsausfall nach den strengen Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und wenn eine Einwilligung zur Organspende vorliegt. Zudem muss die Medizinische Eignung bestehen.

Wenn man sich für den Weg zur Organspende entscheidet, muss die Intensivtherapie als organerhaltende Therapie für einige Zeit - wir sprechen dabei von Stunden bis wenigen Tagen – fortgeführt werden. Diese Therapie ist nur auf einer Intensivstation möglich: es muss eine künstliche, komplett kontrollierte Beatmung erfolgen, der Kreislauf und andere Organfunktionen müssen mit Medikamenten und Geräten stabil gehalten werden. Es ist – für eine begrenzte Zeit - eine Menge an Technik und Medikamenten nötig.

Ziel ist es, entsprechend dem Willen des Verstorbenen eine Organspende erfolgreich durchzuführen – und die Spenderorgane in möglichst gutem Zustand an die Empfänger zu vermitteln.

Wichtig zu wissen:

Möchte man seine Organe und/oder Gewebe nach dem eigenen Tod spenden und sind Organe und/oder Gewebe medizinisch dafür geeignet, so ist das

  • bei der Organspende in Deutschland nur nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unter künstlicher Beatmung und Stabilisierung des Kreislaufs und Organfunktionen auf einer Intensivstation möglich.
  • bei der Gewebespende, zum Beispiel der Augenhornhautspende, ist eine Spende bis viele Stunden nach Eintreten des Herz-Kreislauf-Stillstandes möglich.  Also bei allen Verstorbenen.

Für Lebendspenden bei Leber- und Nierenspende gelten jeweils eigene, strenge Richtlinien.