NRW-Universitätskliniken: Multizentrische Analyse zur Zustimmung zu einer Organspende veröffentlicht

Im Rahmen einer multizentrischen Studie haben die Transplantationsbeauftragten der sieben NRW-Universitätskliniken Aachen, Bonn, Münster, Düsseldorf, Essen, Köln und Bielefeld untersucht, welchen Einfluss ein zu Lebzeiten getroffener Entschluss auf die Entscheidung für eine Organspende hat. Das Ergebnis: Bei einer vorliegenden schriftlichen Willensbekundung war die Zustimmungsrate mit 70 Prozent deutlich höher, als wenn Angehörige eine alleinige Entscheidung treffen mussten. Die Ergebnisse der gemeinsamen Studie wurden nun im Deutschen Ärzteblatt publiziert.  

Bereits seit Jahren stehen in Deutschland deutlich mehr Patientinnen und Patienten auf Wartelisten für eine Transplantation als Spendenorgane vorhanden sind – im internationalen Vergleich sind die deutschen Organspender-Zahlen gering. Voraussetzung für eine Organspende sind der irreversible Hirnfunktionsausfall, also der Tod des Menschen (sogenannter Hirntod), und eine Einwilligung zur Organentnahme. Eine Einwilligung zur Organspende durch den Verstorbenen kann in Form von zu Lebzeiten abgefassten Dokumenten wie einem Organspendeausweis oder einem Vermerk in der Patientenverfügung vorliegen. Ist der Wille eines Patienten unbekannt, müssen seine Angehörigen die Entscheidung treffen.

„Im Rahmen der Studie haben wir 289 Todesfälle mit Hirnschädigung untersucht, die von Anfang Juni 2020 bis Ende Juni 2021 in den NRW-Universitätskliniken identifiziert wurden. Im Fokus standen dabei die Zustimmungsrate zur Organspende und der Einfluss, den die Entscheidungsgrundlage darauf hatte“, erklärt Dr. med. Melanie Schäfer, Transplantationsbeauftragte der Uniklinik RWTH Aachen. Dazu wurden bei Angehörigen, Betreuenden und Hausärzten Willensbekundungen der potenziellen Organspender erfragt. In 110 Fällen gab es eine Zustimmung zur Organspende; 30 von ihnen hatten ihren Entschluss in schriftlicher Form festgehalten.

Hohe Zustimmungsrate bei vorliegenden schriftlichen Willensbekundungen

Die Studie ergab, dass 70 Prozent der untersuchten Patientinnen und Patienten, die über eine schriftliche Willensbekundung verfügten, einer Organspende zustimmten. Bei Berücksichtigung sowohl schriftlicher als auch mündlicher Willensbekundungen sank die Zustimmungsrate auf 49 Prozent. Insgesamt ermittelte die Studie eine Zustimmungsrate zur Organspende von 38 Prozent. Nur 14 Prozent der potenziellen Spenderinnen und Spender besaßen einen Organspendeausweis.

Zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen – und diese schriftlich festhalten

„Die Studienergebnisse zeigen, wie wichtig nicht nur die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende, sondern auch die schriftliche Dokumentation des Willens ist. Unabhängig davon, ob man dafür oder dagegen stimmt – die Hauptsache ist, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende intensiv auseinanderzusetzen und überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Wer diese nicht zu Lebzeiten trifft, riskiert, dass die Angehörigen die Wahl treffen müssen. Das möchte man in dieser schwierigen Situation eigentlich niemandem zumuten, denn die Familie ist mit der Trauer um einen geliebten Menschen genug beschäftigt“, sagt Dr. Schäfer.

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