Seit der Verortung der extrabudgetären Gesamtvergütung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird die humangenetische Beratung in einigen Bundesländern nur noch mit 60 Prozent quotiert.
Der Berufsverband fordert daher:
- Die adäquate Vergütung der im Gendiagnostikgesetz mit ihren Inhalten vorgesehenen genetischen Beratung.
- Eine sofortige Rückverortung der humangenetischen Beratung in die EGV und Kompensation für die zwischenzeitliche MGV-Vergütung.
- Eine Verbesserung der derzeitigen Vergütungsanpassung aus dem Jahre 2016 um 20%, da es sich hier um eine sehr personalintensive und nicht skalierbare Leistung handelt.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Newsletter BVDH aktuell VIII/2023.