Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte die Kosten für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems künftig zur Kassenleistung machen. In Kongruenz mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) begrüßt die Klinik für Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie an der Uniklinik RWTH Aachen den Vorstoß für diese spezielle Problemkonstellation.
Das Lipödem ist eine krankhafte Fettverteilungsstörung noch nicht geklärter Ursache. Die sehr schmerzhaften Fettansammlungen treten zumeist bei Frauen auf, in symmetrischer Weise an Beinen, Hüften, Po und/oder Armen, und werden nicht selten als Adipositas fehlinterpretiert. „Für die betroffenen Patientinnen ist die Erkrankung eine große Belastung. Häufig leiden sie neben den extremen Schmerzen auch unter dem eigenen Aussehen und Stigmatisierungen als Fettleibige“, weiß Priv.-Doz. Dr. med. Anja M. Boos, Stellvertretende Klinikdirektorin der Klinik für Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie. „Beim Lipödem hilft aber keine Diät und physiotherapeutische Behandlungen können den Erkrankungsverlauf bestenfalls verzögern. Wir als Plastische Chirurgen sprechen uns daher im Sinne unserer Patientinnen für die Liposuktion als Kassenleistung aus“, ergänzt Klinikdirektor Univ.-Prof. Dr. med. Justus P. Beier.
Nach Einschätzung der DGPRÄC sprechen neben dem Nutzen für die Patientinnen auch die sekundären Kosten für die sozialen Sicherungssysteme für die gesetzlich getragene Liposuktion beim Lipödem. Im schlimmsten Fall drohen Betroffenen die Berufsunfähigkeit, da die Patientinnen schließlich aufgrund von durch die Fettansammlungen bedingten Bewegungseinschränkungen, Gelenkfehlstellungen und Arthrose nicht mehr mobil seien. Anders sei dies bei einer chirurgischen Intervention: „Die Behandlung erfolgt hier über eine Fettabsaugung, die die Patienten von ihrer Last befreit. Wir sind überzeugt, dass dies Patienten nachhaltig hilft“, so die DGPRÄC. Dr. Boos, die dem Fachbeirat der Lymphselbsthilfe e. V. angehört, schließt sich dieser Bewertung an und fordert zugleich die Festlegung von Qualitätsmaßstäben bei der Behandlung: „Die Liposuktion ist ein sicheres Verfahren, das krankhaft veränderte Fettgewebe macht die Behandlung allerdings anspruchsvoll. Sie sollte daher nur durch entsprechend ausgebildete Fachärzte angewendet werden dürfen.“
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der DGPRÄC.
Die Pressemitteilung der Uniklinik RWTH Aachen finden Sie hier als PDF.