Tierhaltung und Tierpflege
Die Haltung der Versuchstiere erfolgt am Institut für Versuchstierkunde in den der Aufsichtsbehörde benannten Tierräumen gemäß einer nach § 11 TSchG erteilten Erlaubnis.
Alle Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetz, der Tierschutzversuchstierverordnung, der EU-Richtlinie 2010/63 und der Empfehlungen der Federation of European Laboratory Animal Science Associations (FELASA) sowie der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) werden eingehalten.
Haltung von Mäusen und Ratten:
Um den hohen Hygienestatus zu erhalten, werden die Tiere am Institut für Versuchstierkunde in geschlossenen Barrieren gehalten. Die Raumtemperatur beträgt 20-24°C bei einer Luftfeuchtigkeit von 45-65%. Die Lichtintensität liegt unter 200 Lux bei einer Höhe von 1m und einem Hell-Dunkel-Rhythmus von je 12 Stunden. Es erfolgt eine tägliche Inspektion des Allgemeinbefindens der Tiere.
Mäuse (bis 30 g) werden in Gruppen von maximal fünf Tieren gehalten. Der Platzbedarf pro Maus nach Anhang III der EU-Richtlinie 2010/63 wird berücksichtigt.
Ratten werden entsprechend den Vorgaben des Anhangs 3 der EU-Richtlinie in Typ 1500 bzw. Typ 2000 - Käfigen in Gruppen gehalten. Kommen andere Käfigtypen zum Einsatz, entspricht die Haltung der Tiere ebenfalls dem Anhang 3 der EU-Richtlinie 2010/63.
Die Grundversorgung der Versuchstiere (Füttern, Tränken, Umsetzen) obliegt den Tierpflegern des Instituts. Das Futter- und Wasserangebot erfolgt ad libitum. Das Futter wird autoklaviert, das Wasser wird mittels verschiedener Techniken wie UV-Bestrahlung und Filtrierung keimarm gemacht. Alle Tierräume werden täglich einmal kontrolliert, Auffälligkeiten bei den Tieren werden umgehend den Tierschutzbeauftragten, der Institutsleitung und den Forschern mitgeteilt.
Das Hygienemonitoring der Nagerräume im Institut für Versuchstierkunde wird mittels Einstreu-Sentinels durchgeführt und entspricht den Empfehlungen der FELASA (Lab Anim, 2014, 48, 178-192). Der Status der einzelnen Barrieren kann eingesehen werden.