Am 18. März 2024 ist das deutsche Organspende-Register gestartet – zunächst noch mit eingeschränkten Funktionen.
Am 1. März 2022 trat das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 in Kraft. Den Gesetzestext findet man hier. Das Angebot an Information und Beratung zur Organ- und Gewebespende soll verbessert werden. Informationsmaterialen sollen besser zugänglich sein. Beratungsmöglichkeiten sollen verbessert verfügbar sein. Informationen und Beratung müssen dabei sachlich fundiert, wertungsfrei und ergebnisoffen sein. Informationsmaterial soll wie zuvor durch die Krankenversicherung zugesandt werden. Informationsmaterial soll zusätzlich bei Ausweisstellen, in Arztpraxen und auch in Erste-Hilfe-Kursen zugänglich gemacht und vermittelt werden. Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patienten zum Thema beraten. Auf dem Boden fundierter, wertungsfreier, neutraler, ergebnisoffener Informationen und Beratungen sollen Bürger und Bürgerinnen sich häufiger als bisher zum Thema Organ- und Gewebespende positionieren und eine persönliche Entscheidung treffen – und diese auch valide und rechtssicher dokumentieren können. Letztendlich soll das Gesetz damit dazu beitragen, den Patientenwillen optimal umzusetzen.
In Deutschland gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, eine Form der Entscheidungslösung. Das bedeutet, daß für jede Organ- und Gewebespende eine Einwilligung vorliegen muss. Hat sich eine verstorbene Person nicht zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich dazu geäußert, dann müssen die Ärzte mit den nächsten Angehörigen den mutmaßlichen Willen dieser Person klären – oder die nächsten Angehörigen sollen für den/die Verstorbene(n) entscheiden.
Nächste Angehörige sind nur dann entscheidungsberechtigt, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre Kontakt zum Patienten/Patientin hatten.
Nächste Angehörige sind nach Transplantationsgesetz §1a Abs. 5 in der Rangfolge der Aufzählung:
- der Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber
- volljährige Geschwister
- Großeltern
Zudem sieht dieses Gesetz vor, ein bundesweites Online-Register zur Organ- und Gewebespende einzurichten. Das erfolgte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) wurde Ende 2023 fertiggestellt. Gehostet wird es im Auftrag der BfArM von der Bundesdruckerei GmbH. Es hat ab dem 18. März stufenweise den Betrieb aufgenommen. Es gliedert sich in zwei große Teilbereiche:
► Erklärendenportal: Menschen können hier online ihre Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hinterlegen. Sie können ihre Einträge jederzeit ändern.
► Abrufportal für Krankenhäuser: Speziell registriertes und zum Abruf berechtigtes Personal in Krankenhäusern kann hier nach Erklärungen suchen und diese abrufen. Eine Abfrage ist nur dann rechtens, wenn eine Organ-/Gewebespende ansteht.
Stichtag 18. März 2024:
- Bürger und Bürgerinnen können ab diesem Tag ihre Entscheidung bezüglich Organspende online über www.organspende-register.de abgeben. Für ihre Authentifizierung benötigen sie dazu ihre elektronische Identität, die sogenannte eID-Funktion ihres Personalausweises. Angaben zur Gewebespende werden voraussichtlich 2025 freigeschaltet.
- Entnahmehäuserdürfen, müssen noch keine Registerabfragen im Falle einer möglichen Organspende machen. Der Hintergrund dieses Vorgehens ist, daß noch nicht alle Krankenhäuser über sämtliche Voraussetzungen für die Registerabfrage verfügen.
- Wichtig für die Bürger- und Bürgerinnen: In dieser Startphase können sie sich noch nicht auf eine Registerabfrage verlassen – daher sind die altbekannten Dokumentationsmedien, wie der Organspendeausweis, noch sehr wichtig.
Stichtag 1. Juli 2024:
- Entnahmehäuser müssen bei möglicher Organspende im Abrufportal nach Willenserklärung suchen.
Juli bis September 2024:
- Für Versicherte ist bei Registrierung zusätzlich die Authentifizierung über GesundheitsID möglich.
Stichtag 1. Januar 2025:
- Gewebespendeeinrichtungen können Registereinträge zu Entscheidungen zur Gewebespende abfragen.