Am 18. März 2024 geht das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) online: In dem elektronischen Verzeichnis können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren. Um schneller spendenbereite Personen zu erfassen, können registrierte Kliniken und Krankenhäuser die Erklärungen künftig gezielt abrufen. Ziel des Registers ist es, die Zahl der Organ- und Gewebespenden durch die Verbesserung des Informationsflusses zu erhöhen.
In den kommenden Monaten werden die Funktionen des Registers schrittweise in Betrieb genommen: In einem ersten Schritt ist es ab dem 18. März 2024 für Bürgerinnen und Bürger möglich, über die Onlinefunktion des Personalausweises in dem Register eine Erklärung zur Organspende zu hinterlegen. „Spenderinnen und Spender sollten in der Übergangsphase unbedingt darauf achten, den Willen zusätzlich schriftlich in ihrem Organspendeausweis zu dokumentieren und sich nicht vollständig auf die Registerabfrage zu verlassen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir im Ernstfall über verlässliche Informationen verfügen“, erklärt die Transplantationsbeauftragte der Uniklinik RWTH Aachen, Dr. med. Melanie Schäfer. Der Eintrag in das Register ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Ab dem 1. Juli 2024 sind Entnahmehäuser dazu verpflichtet, im Falle einer Organspende nach einer Willenserklärung in dem Abrufportal zu suchen. In dem Zeitraum von Juli bis September 2024 ist es für Versicherte zudem möglich, sich mithilfe der GesundheitsID im Register zu authentifizieren.
Zum 1. Januar 2025 sollen auch Gewebespendeeinrichtungen an das System angebunden werden.
Zum Hintergrund
Bereits im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Einrichtung des Registers beauftragt. Bei der Einführung kam es jedoch mehrfach zu Verzögerungen. Das Register wurde Ende 2023 fertiggestellt, es wird im Auftrag des Instituts von der Bundesdruckerei GmbH verwaltet.
Das Register ist ab dem 18. März 2024 über den folgenden Link abrufbar:
www.organspende-register.de.