Voraussetzungen für die Bewerbung

Um sich in unserer Uniklinik mit einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung für eine Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf bewerben zu können, benötigen Sie:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • einen Nachweis über Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss
  • falls vorliegend: Bescheid der Bezirksregierung Münster zur Gleichwertigkeitsprüfung der Berufsausbildung (siehe unten*)
  • mindestens ein Sprachzertifikat Deutsch B1 (Goethe Institut, TELC, ECL oder ÖSD), im weiteren Verlauf wird zwingend ein B2-Zertifikat erforderlich sein
  • ein ausreichender Impfschutz wird zum Tätigkeitsbeginn vorausgesetzt (Masern, Hepatitis B)

Wir unterstützen Sie beim Prozess der deutschen Berufsanerkennung und freuen uns im Anschluss, Sie als examinierte Pflegekraft in der Uniklinik RWTH Aachen begrüßen zu dürfen.


*Ergänzung zum Feststellungsbescheid:

Wenn Sie in NRW arbeiten und wohnen möchten, ist die zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe die Bezirksregierung in Münster. Dort werden die Unterschiede der ausländischen Berufsqualifikation mit den in Deutschland geltenden Ausbildungsinhalten überprüft. Häufig werden wesentliche Unterschiede festgestellt. Diese werden in einem Feststellungsbescheid (sogenannter Defizitbescheid) benannt. Diese Unterschiede werden im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland ausgeglichen (entweder in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung). Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, so erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid, den Sie bitte beifügen. In diesem Fall ist keine Qualifizierungsmaßnahme erforderlich.

Hier der Link zur zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe: Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (bezreg-muenster.de)

Der Link zum Antragsformular: Antrag - DS (bezreg-muenster.de)

Sollten Sie sich für eine Anpassungsmaßnahme im Bereich Operationstechnischer Assistenz oder Anästhesietechnische Assistenz bewerben und sollte Ihnen bereits ein Bescheid von der DKG (ausgestellt vor dem 31.12.2021) aus Berlin vorliegen, so senden Sie uns diesen bitte zu. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit in Münster stellen.
 

Sobald uns Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.