FAQs - häufig gestellte Fragen
Du benötigst in jedem Fall einen Impfschutz gegen Hepatitis B. Dieser wird nachgewiesen durch eine Blutentnahme. Die Impfung besteht aus einer zeitlich gestaffelten Folge von drei Impfgaben. Für Erwachsene verläuft die Impfung nach dem Schema 0-1-6 Monate, das bedeutet, es reicht nicht aus, sich erst wenige Wochen vor einem Praktikum erstmalig impfen zu lassen. Die Impfung darf außerdem nicht länger als zehn Jahre her sein.
Grundsätzlich darfst du als Praktikant/in bestimmte Aufgaben nur unter der Aufsicht einer entsprechend qualifizierten Pflegekraft durchführen. Folgende Tätigkeiten gehören zu deinen Aufgaben:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Lagerung und Mobilisation der Patienten
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Krankenbeobachtung (Vitalzeichen messen, BZ messen)
Die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auf den Pflegestationen erfolgt rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche. In der Regel wird in drei Schichten gearbeitet. Für Minderjährige gilt dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSCHG): längere Pausenzeiten, späterer Beginn im Frühdienst und früherer Beginn des Spätdienstes, keine Einsätze im Nachtdienst. Mehr Informationen findest du unter: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/.
Die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stationen sind für die Diensteinteilung verantwortlich und informieren dich rechtzeitig über die geplanten Einsätze und Dienstzeiten auf Station.
Aus hygienischen Gründen sowie aufgrund der Verletzungsgefahr solltest du folgende Punkte beachten:
- Arbeite weder mit lackierten noch mit künstlichen Fingernägeln.
- Binde lange Haare zusammen.
- Deine Unterarme müssen frei bleiben, bitte trage keinerlei Schmuck.
- Piercings an sichtbaren Körperteilen, Ohrringe und Halsketten musst du bitte ablegen.
- Während der Arbeitszeit wird die Dienstkleidung täglich durch die Uniklinik bereitgestellt und in der hauseigenen Wäscherei gewaschen. Über der Dienstkleidung darf keine private Kleidung (z. B. Strickjacken) getragen werden. Für deine Schuhe musst du bitte selber Sorge tragen. Diese sollten in der Praktikumszeit auch nur in der Uniklinik genutzt werden. Bitte trage nur Schuhe, die abwaschbar und entweder komplett geschlossen sind oder aber einen Fersenriemen für einen festen und sicheren Halt besitzen.
Ein Praktikum im Pflegedienst ist in der Regel unentgeltlich.
Falls du krank wirst, verständige bitte zum frühestmöglichen Termin die Leitung oder Schichtleitung der Station, auf der du eingesetzt bist. In der Regel musst du die Tage der Erkrankung nicht nacharbeiten. Eine Ausnahme gilt für das laut ÄAppO § 6, Abs. 4 Satz 2 vorgeschriebene Pflegepraktikum im Pflegedienst. Bitte beachte hier die Regelungen und Hinweise des zuständigen Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmakologie in Düsseldorf (bzw. die Regelungen deiner jeweiligen Hochschule). Infos findest du auf dieser Website.
Wird unsererseits ein freiwilliges Praktikum ermöglicht, sollte der Einsatz nicht kürzer als zwei Wochen und nicht länger als maximal vier Wochen sein. Die Dauer der Schul- und Ausbildungspraktika ist in der Regel vorgeschrieben. Wir versuchen in allen Fällen, die persönlichen Wünsche und Einzelanforderungen nach den vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen. Die Dauer des Krankenpflegepraktikums im Rahmen des Medizinstudiums ist auf 90 Kalendertage festgelegt, wobei ausdrücklich Kalender- und nicht Arbeitstage gezählt werden. Das Pflegepraktikum kann in maximal drei Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens 30 Kalendertage umfassen muss.
Bei vorgeschriebenen Praktika sind entsprechende Nachweise vorgegeben. Auf Wunsch erhaltst du auch bei freiwilligen Praktika einen Nachweis (je nach Rücksprache entweder persönlich oder per Post). Nach Abschluss eines Praktikums im Rahmen des Medizinstudiums erhältst du einen Nachweis über deinen geleisteten Einsatz. Dieser wird im Studium anerkannt. Weitere Informationen entnimmst du bitte unserem Lernbereichskatalog.