Fachweiterbildung für die Notfallpflege (DKG)

Willkommen!

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Interesse an der Fachweiterbildung für die Notfallpflege, anerkannt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bekunden.
Unsere Fort- und Weiterbildungsakademie, als anerkannte Fachweiterbildungsstätte der DKG für Notfallpflege, bietet eine zweijährige, berufsbegleitende Maßnahme für folgende Berufsgruppen:

  • Krankenschwestern und -pfleger
  • Kinderkrankenschwestern und -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

Diese Fachweiterbildung entspricht den DKG-Empfehlungen zur pflegerischen Fachweiterbildung vom 03.07./04.07.2023. 

Weitere detaillierte Informationen zur Fachweiterbildung und dem Blockwochenplan finden Sie auf den folgenden Seiten sowie in unserem Informationsflyer.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt. 
Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Fort- und Weiterbildungsakademie

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste E.V. (DGF) hat Notfallpflege wie folgt definiert:

„Die Notfallpflege ist ein Teilbereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie umfasst pflegerische Tätigkeiten innerhalb der klinischen Akutversorgung von Notfallpatienten in Rettungsstellen, Erste Hilfe, Ambulanzen, Notaufnahmen u.ä. Einrichtungen. Notfallpflege wird durch Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ausgeübt, welches die Notfallpatienten allein oder in Kooperation mit anderen Berufsgruppen versorgt und betreut. Sie unterstützt den Arzt aktiv bei der Steuerung des Versorgungsprozesses und bewältigt mit ihm gemeinsam die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung medizinisch notwendiger diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen am Notfallpatienten. 

Schlüsselaufgaben der Notfallpflege sind die Bewältigung von schnell wechselnden, akuten und ungeplanten Pflegesituationen, das Erkennen der Bedürfnisse des Notfallpatienten sowie das Erreichen einer Stabilisierung/ Linderung des objektiv bestehenden eingeschränkten Gesundheitszustandes. Dazu gehört auch die Bewältigung der durch die Patienten subjektiv als Notfall eingeschätzten Situationen. Dies geschieht auf der Basis der pflegerischen Krankenbeobachtung und unter Nutzung der vorhandenen beruflichen Handlungskompetenz. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arzt und dem Notfallbehandlungsteam wird nach erfolgter Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit und nachfolgenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die ambulante Entlassung aus der klinischen Notfallversorgung bzw. eine stationäre Aufnahme zur weiteren notwendigen Behandlung vorbereitet, koordiniert und umgesetzt. Die Notfallpflege gibt innerhalb der klinischen Notfallversorgung in Teilbereichen Unterstützung bei der Wiederherstellung der Aktivitäten des täglichen Lebens der Patienten. Im Rahmen des Aufgabengebietes versorgen Notfallpflegende Patienten mit unterschiedlichsten Erkrankungen aller Schweregrade, aller Altersgruppen, verschiedenster Lebensstile, Kulturen und Lebenssituationen. Dabei werden die Selbstbestimmung und das Selbstwertgefühl der Patienten beachtet. Wartende Angehörige sowie Begleit- und Betreuungspersonen werden informiert und integriert. Die

Begleitung sterbender Notfallpatienten wird durch Notfallpflegende professionell koordiniert und würdevoll gestaltet.

Die Notfallpflege versteht sich als professionelle pflegerische Schnittstelle zwischen den Leistungserbringern der präklinischen und der klinischen Versorgung von Patienten. Sie wirkt und integriert sich mit ihrem Handeln im Versorgungsprozess innerhalb der Rettungskette sowie im Kernbereich der klinischen Notfallversorgung. Innerhalb eines Notfallzentrums mit diagnostischen und therapeutischen Versorgungseinheiten wie Intensivbetreuungs- und Überwachungsbereich, Aufnahmestation, Ambulantes Operieren, Sprechstundenbereichen oder auch Beratungsstellen, kann die Notfallpflege weiterführende Aufgaben innerhalb ihrer Kompetenzfelder übernehmen. (Fachgruppe Notfallpflege DGF 2014)“.

Träger der Fachweiterbildung ist die Uniklinik RWTH Aachen. Das bedeutet, dass die Fort- und Weiterbildungsakademie mit nahezu allen Fachkliniken der Uniklinik zusammenarbeitet. Als Krankenhaus der Supramaximalversorgung erhalten Sie im Rahmen Ihrer Fachweiterbildung auch einen Einblick in die Pflege und Behandlung seltener Erkrankungen.

Wir starten alle zwei Jahre einen neuen Fachwweiterbildungskurs mit maximal 25 Teilnehmenden, für die Notfallpflege DKG.

Unser Team

Leitung Fort- und Weiterbildungsakademie

Sarah Gottwald M.A., Lehrerin für Pflege und Gesundheit
Tel.: 0241 80-80734
sgottwaldukaachende

Abwesenheitsvertretung
Simon Zillkens M.A., Pflegepädagoge
Tel.: 0241 80-88295
szillkensukaachende

Leitung der Fachweiterbildungsstätte und Kursleitung (DKG)

Markus Hoffmann M.A., Pflegepädagoge
Tel.: 0241 80-37757
mahoffmannukaachende

Lehrende und Dozierende

Alexandra Bernd, B. Sc., Pflegepädagogin
Tel.: 0241 80-80425
abernd@ukaachen.de

Rita Brauer
Tel.: 0241 80-89363
rbrauerukaachende

Gianpaolo Follmann M.A., Pflegepädagoge
Tel.: 0241 80-80594
gfollmannukaachende

Annika Franken M.Sc., Psychologie
Tel.: 0241 80-89561
annfrankenukaachende

Claudia Gobbele 
Tel.: 0241 80-87931
cgobbele@ukaachen.de

Frauke Hombrecher M.A., Kooperationsmanagement
Tel.: 0241 80-80592
fhombrecherukaachende

Gertud Küpper, Lehrerin für Gesundheitsberufe
Tel.: 0241 80-35075
gkuepperukaachende

Katrin Mohr M.Sc., Arbeits- und Betriebspsychologin
Tel.: 0241 80-80115
kmohrukaachende

Philipp Schmiedescamp M.A., Pflegepädagoge 
Tel.: 0241 80-89319
pschmiedeskamp@ukaachen.de

Matthias Vleugels B.Sc., Pflegepädagoge
Tel.: 0241 80-80382
mvleugelsukaachende

Sekretariat der Personalentwicklung

Elisabeth Steffens
Tel.: 0241 80-88155
personalentwicklungukaachende

Zugangsvoraussetzungen

  • Krankenschwester oder Krankenpfleger
  • Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger
  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Berufserfahrung, davon mindestens sechs Monate im Bereich der Notfallpflege
  • Beschäftigungsumfang von mindestens 80 Prozent
  • Grundlagenkenntnisse in PC- und Officeanwendungen

Inhalte

Die erfolgreich abgeschlossene Fachweiterbildung im Fachgebiet der Notfallpflege befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Die Weiterbildung wird in modularer Form mit mindestens 720 theoretischen Unterrichtseinheiten (à 45 min) im Blockwochensystem und mit mindestens 1800 praktischen Stunden (à 60 min) in vorgebeben Fachbereichen angeboten und endet mit einem praktischen und mündlichen Prüfungsteil.

Weiterbildungsdauer

  1. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Sie dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre.
  2. Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst entsprechenden Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.
  3. Der theoretische Teil der Weiterbildung findet in modularer Form an von der DKG anerkannten Weiterbildungsstätten statt und besteht aus zwei Basismodulen sowie fünf Fachmodulen. Die Module wiederum gliedern sich in Moduleinheiten.
  4. Der praktische Teil der Weiterbildung findet in festgelegten Einsatzbereichen in dem eigenen Krankenhaus/der eigenen Einrichtung und/oder in anerkannten Kooperationseinrichtungen statt.

Bewerbung

Sie interessieren sich für eine fachspezifische Fachweiterbildung?

Dann bewerben Sie sich gerne mit:

  • Bewerbungsschreiben,
  • tabellarischem Lebenslauf
  • beglaubigten Kopien (keine Originale) Ihrer beruflichen Qualifikation.
    • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 oder nach § 58 Abs. 1 oder Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes
    • Zeugnis der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 
    • Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) im Fachgebiet der Notfallpflege durch den Arbeitgeber
  • Grundlage für die Teilnahme an der Fachweiterbildung in unsrem Haus ist ein Kooperationsvertrag mit Ihrer Einrichtung. Wenden Sie sich bei Interesse gerne telefonisch oder per Email an uns. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
  • Die Kosten für die theoretische Weiterbildung belaufen sich aktuell auf 6000 € für 24 Monate.

Beschäftigte der Uniklinik RWTH Aachen bewerben sich bitte ausschließlich über die interne Stellenausschreibung im Intranet.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung mit den in den Zugangsvoraussetzungen genannten Bewerbungsunterlagen in digitaler Form an die E-Mail: notfallpflegeukaachende

Hinweis zum Fachweiterbildungsbeginn

Regulär starten wir alle zwei Jahre mit einem Fachweiterbildungskurs.

Aktueller Kurs:
NFP_K24-26
Beginn: 01.10.2024
Ende: 30.09.2026

Informationsflyer

Postanschrift
Uniklinik RWTH Aachen
GB-Personal, Personalentwicklung
Fort- und Weiterbildungsakademie
z.Hd. Herrn Markus Hoffmann
Kullenhofstraße 50
52074 Aachen 

Räumlichkeiten der Fort- und Weiterbildungsakademie
Kullenhofstraße 50
52074 Aachen
Seminarräume 1,2 und 3

Ausbildungsakademie für Pflegeberufe
Händelstrasse 10
52074 Aachen
Seminarräume 9 und 10

Leitung der Fachweiterbildungsstätte
Markus Hoffmann M.A.
Tel.: 0241 80-37757
mahoffmannukaachende