Kurz vor Weihnachten lockert die Landesregierung die coronabedingten Besuchsvorschriften für Pflegeheime und Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Ab Freitag, den 23. Dezember, werden für den Besuch in der Uniklinik RWTH Aachen keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reicht ein negativer Selbsttest, der an dem Tag des Besuchs zuvor zu Hause durchgeführt wird. Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtungen verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern. Eine mündliche Versicherung ist ausreichend.
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Uniklinik RWTH Aachen
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